Leistungen

Führerscheinklassen

Klasse Beschreibung Erwerb
  Zweiradklassen  
AM

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

- Leermasse max. 350 kg

ab 16 Jahren
A1

Krafträder mit
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW

ab 16 Jahren
A2 Krafträder mit
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
ab 18 Jahren
A

Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW

20 Jahre
bei Auf-
stieg von
"A2" auf
"A" 21 J.
für Trikes
24 Jahre
f. Kraft-
räder bei
Direkterwerb
     
Mehrspurige Kraftfahrzeuge
B (und
BF17)
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A mit
- zG max. 3500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
ab 17 Jahren
(Begleitetes
Fahren), ab
18 uneinge-
schränkt
BE (und
BEF17)
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg
vgl. Klasse B
B96 Kfz der Klassen B mit Anhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über
 3500 kg, aber max. 4250 kg
vgl. Klasse B

LKW und Traktoren  
C Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A mit
- zG über 3500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Einschluss: C1
21 Jahre
18 Jahre
nach erfolg.
Grundqualifikation
sowie f. Personen
w. o. nach einer
"spezif. Berufs-
ausbildung"
C1 Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit
- zG über 3500 kg bis max. 7500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
ab 18 Jahren
CE Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: C
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
vgl. Klasse C
C1E      

Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 3500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg

Vorbesitz: C1

ab 18 Jahren
L

Zugmaschinen:

- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger

ab 16 Jahren
T

Zugmaschinen
- für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Einschluss: L,AM

ab 16 Jahren

Anmeldung Onlinetraining



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84144 Geisenhausen

 

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Montag und Mittwoch
18.30 Uhr
Anmeldungen jeweils
vorher möglich